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Aktuelles

12.10.2012
Berufsbegleitendes Studium 'Bildung und Erziehung in der frühen Kindheit' - Elementarpädagogik & Diversity
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14.07.2012
Fortbildungsreihe nach Emmi Pikler
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03.05.2012
Informationstag: Kinder unter 3
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27.04.2012
Piklerseminar für Leitungskräfte
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21.04.2012
Fachtag der Fachschule für Organisation und Führung am 21. 04.12; ab 9.30 Uhr
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21.12.2011
Das neue Mitteilungsblatt 12/2011
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BFQ Vorbereitung Erzieherabschluss


Die Berufsfachschule zum Erwerb von Zusatzqualifikationen
(2BfQEE) Fachbereich: Erziehung
Schwerpunkt: Vorbereitungskurs Erzieher/Erzieherin
 
Ausbildungsziel: Externen bzw. Schulfremden-Prüfung zur Erzieherin/zum Erzieher
Sie gehören der folgenden Personengruppe an:
Sie möchten mit Kindern und Jugendlichen pädagogisch arbeiten, haben aber noch nicht die
berufliche Qualifizierung hierfür? Sie können aus persönlichen oder familiären Gründen nicht
die reguläre, vierjährige Ausbildung zur Erzieherin oder zum Erzieher durchlaufen?
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit zur gezielten Vorbereitung auf die Schulfremdenprüfung
zur staatlich anerkannten Erzieherin/Erzieher.
Ausbildungsinhalte
Fächer:
- Religionspädagogik
- Deutsch
- Englisch
Handlungsfelder:
- Berufliches Handeln fundieren
- Erziehung und Betreuung gestalten
- Bildung und Entwicklung fördern I
- Bildung und Entwicklung fördern II
- Zusammenarbeit gestalten und Qualität entwickeln
- Unterschiedlichkeit und Vielfalt leben
Praktika
Sie müssen ein dreimonatiges Praktikum ableisten. Das Praktikum muss bis zur
schriftlichen Anmeldung zur Prüfung (1. Dez. des zweites Schuljahres) absolviert
worden sein.
Wir empfehlen Ihnen in der unterrichtsfreien Zeit zusätzlich freiwillige
Praktika zu absolvieren, um eine enge Verzahnung von Theorie und Praxis zu gewährleisten.


V
oraussetzung für die Aufnahme in diese Schulart (BFQ – Vorbereitung
Schulfremdenprüfung für Erzieher/Erzieherin)

Zugangsmöglichkeit A

- Mittlerer Bildungsabschluss oder der Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes
  und
- der erfolgreiche Abschluss des Berufskollegs für  Praktikantinnen und Praktikanten,
wobei im Handlungsfeld Sozialpädagogisches Handeln mindestens die Note
befriedigend erreicht sein muss, oder

- Berufsabschluss als Kinderpfleger/Kinderpflegerin

Zugangsmöglichkeit B
Mittlerer Bildungsabschluss oder der Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes
und
Vollendung des 21. Lebensjahr
und
a. Eine mindestens einjährige abgeschlossene Berufsausbildung im sozialpädagogischen oder pflegerischen Bereich
oder
b. Abschluss einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung, die der Ausbildung an der Fachschule für Sozialpädagogik förderlich ist
oder
c. Eine mindestens dreijährige Tätigkeit mit Kindern in einer sozialpädagogischen  Einrichtung.
oder
d. Die Führung eines Familienhaushaltes mit mindestens einem Kind für die Dauer von mindestens drei Jahren.
oder
e. Die Tätigkeit als Tagesmutter in Vollzeit für die Dauer von mindestens drei Jahren.


Zugangsmöglichkeit C:

Die Fachhochschulreife, die fachgebundene oder allgemeine Hochschulreife oder denschulichen Teil der Fachhochschule eines beruflichen Gymnasiums der Fachrichtung Sozialpädagogik oder Sozialwissenschaft
und

eine praktische Tätigkeit von mindestens sechs Wochen, die zur Vorbereitung auf die Berufsausbildung als Erzieher/in geeigent ist.


Kosten:
Aufnahmegebühr:  100,00,- Euro
Teilnehmergebühr: 600,00,- Euro
  
Ausbildungszeit
Die Ausbildung startet jeweils zum regulären Schuljahresbeginn im September.
Der Unterricht verteilt sich über zwei Jahre  mit 10 Unterrichtstunden pro Woche.
Anschließend ist ein Berufsanerkennungsjahr zu absolvieren.
Unterrichtszeit
Montag:       16.30 Uhr - 20.45 Uhr
Dienstag:     16.30 Uhr - 19.00 Uhr
Donnerstag: 16.30 Uhr - 19.00 Uhr (14-tätgig)

Anmeldung Kontakt
Kompetenzzentrum Silberburg
Berufsfachschule zum Erwerb von Zusatzqualifikationen Erzieherin/Erzieher
Silberburgstr. 23
70176 Stuttgart

Telefon:    0711/22755-20
Telefax:    0711/22755-37
Mail          
Rast@schulzentrum-silberburg.de
Hinweis: Ausländische Dokumente müssen in die deutsche Sprache übersetzt, 
alle Zeugniskopien müssen beglaubigt sein.